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§1
Gültigkeit der Bestimmungen Die IT-Werkstatt mit dem
Gewerbeinhaber Daniel Schmidt (im folgenden IT-Werkstatt) führt Ihre
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen
Leistungen, falls die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (kurz AGB)
nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende
Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher
Anerkennung durch die IT-Werkstatt gültig.
§2
Vertragsabschluß Angebote sind stets freibleibend. Aufträge
werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder
Fax zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per
E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.
§3
Terminabsprachen Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich
schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber
erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.
§4
Verbindlichkeit eines Auftrags Für einen online, per
Bestellformular oder Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten
Dienstleistungsauftrag an die IT-Werkstatt, wird dem Auftraggeber per
Email eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der
Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen
und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel
versehen an die IT-Werkstatt auf dem Postweg zuzusenden oder zu
faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den
Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für
unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu
entrichten.
§5
Auftragsablauf und Garantievereinbarung Nach Erhalt der
schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt die IT
Werkstadt die Arbeit auf und erstellen innerhalb der vereinbarten
Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem
Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der
Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs
Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem
Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber
hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des
entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen
Preisliste.
§6
Pflichten und Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist
verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material
auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen
und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür
einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und
Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon
ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die IT-Werkstatt beschafft
haben. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige
Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber
stellt die IT-Werkstatt von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen
sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach
dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die
Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§7
Vergütung Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen
(Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung
der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten
Standardpreisliste der IT-Werkstatt. Hiervon ausgenommen sind nur
individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.
§8
Fälligkeit der Vergütung, Abnahme Die Vergütung ist nach
Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Die IT-Werkstatt stellen
nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende
Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zu zahlen ist.
§9
Datensicherheit Der Auftraggeber spricht der IT-Werkstatt von
sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten
frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt
werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
§10
Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen Korrekturen
und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht
überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei
Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies
mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für
mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine
Haftung übernommen werden. Die Abnahme erfolgt schriftlich durch
einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe
der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge
ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen
bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht.
Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig
gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen
haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.>
§10a
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist
von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu
erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen
verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht
Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch die IT
Werkstadt - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach
Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt
der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
§10b
Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem
Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner
verbindlich erteilten Bestellung, d.h. IT-Werkstatt behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und
das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
§10c
Gestaltungsfreiraum bei Kooperation Im Falle der Kooperation mit
weiteren Dienstleistern und Lieferanten (Software-Betreuer, Grafiker,
Hardware-Installateure) steht es der IT-Werkstatt frei, Änderungen
derart vorzunehmen versehen, sodass der Auftragszweck des
Auftraggebers der IT-Werkstatt erfüllt werden kann.
§10d
Bei Zahlungsverzug können die IT-Werkstatt Verzugszinsen in Höhe
von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen
höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung
des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung
nachzuweisen.
§11
Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend
der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote
oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.
§12
Gewährleistung, Mängel Die IT-Werkstatt verpflichtet sich, den
Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere
auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig
zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur
kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der
Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer
im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen
Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung
des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung
des Kaufvertrages verlangen. Die IT-Werkstatt weist darauf hin, daß
auf dem Internetauftritt eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher,
Fomular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten
können. Die IT-Werkstatt haftet nicht für durch Mängel an
Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.
§13
Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden
Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz
von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden
sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im
übrigen haften die IT-Werkstatt bei Verletzung von Nebenpflichten
oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
§14
Eigenwerbung Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,
dass die IT-Werkstatt die für den Auftraggeber erstellten Grafiken,
Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen
Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln
als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung
der URL der durch die IT-Werkstatt bearbeiteten Webseite nebst
Email-Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber
gestattet den IT-Werkstatt an angebrachter Stelle einen Link auf die
eigene Homepage anzubringen.
§15
Gerichtsstandort Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist Berlin Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§16
Schlussbestimmungen Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch
solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten
wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.